Orthopädische Schuhkorrekturen

Eine gros­se Wirkung

kann mit­un­ter auch mit klei­nem Auf­wand erreicht wer­den und nicht jeder Hand­griff geht gleich unter den Begriff „ortho­pä­di­sche Schuhkorrektur“.
Vie­les ist mög­lich, von simp­len Volu­men­an­pas­sun­gen bis hin zu Schuh­ver­brei­te­rung und Soh­len­ver­stei­fun­gen, Abrol­lun­gen, Aus­gleich von Bein­län­gen­dif­fe­ren­zen und so weiter.

Je nach Ursa­che und Grad der Beein­träch­ti­gung kön­nen wir die­se Arbei­ten direkt mit den Sozialversicherungen abrech­nen (UV/IV), oder Sie erhal­ten Rück­ver­gü­tung von ihrer Krankenkasse.
Bezüg­lich Leis­tun­gen der Sozialversicherungen infor­mie­ren sie sich bit­te unter Kos­ten­de­ckung